Im Zuge des aktuellen Teil-Lockdowns wurde von Bund und Ländern beschlossen, gewisse Bereiche des Wirtschaftslebens, wie beispielsweise die Gastronomie zu schließen.
Der Bund hat allerdings zeitgleich Maßnahmen erlassen, um den betroffenen Unternehmen zu helfen und Einnahmeausfälle entsprechend abzufedern – und das mit bis zu 75% des Umsatzes des Vorjahresmonats. Das ist sehr wichtig und ich begrüße das ausdrücklich.
In den letzten Tagen sind insbesondere viele Gastronomen auf mich zugekommen mit der Frage, wie das Hilfsprogramm konkret ausgestaltet ist, an wen sie sich wenden sollen und wie der genaue Ablauf ist.
Die Bedingungen für die Beantragung der Hilfen hat die Bundesregierung nun geklärt. Abschlagszahlungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020.
 
Die Infos findet Ihr hier, insbesondere auch zur Frage der Anrechnung bei Heim- und Lieferservice - das ist sicher wichtig zu wissen aus "offizieller" Quelle: https://www.bmwi.de//Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html
Dort finden sich auch Hinweise zur Antragstellung und ab wann die Anträge gestellt werden können.
Ist der beschlossene Lockdown in dieser Form und gefühlten „Härte“ eine gute und richtige Entscheidung, oder nicht? Diese Frage stellen sich momentan viele Menschen in unserem Land.
Ich will versuchen zu erklären, warum diese Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt eine sinnvolle und richtige Entscheidung war.
Kurz ein paar Zahlen zur Erläuterung der Pandemiesituation in Rheinland-Pfalz:
Vor 3 Wochen wurden in Rheinland-Pfalz 53 COVID-erkrankte Patienten in Krankenhäusern behandelt, 15 davon auf einer Intensivstation, 11 davon beatmet.
Laut gestrigem Bericht in der Enquete-Kommission des Landtages wurden Ende dieser Woche in Rheinland-Pfalz bereits 297 COVID-erkrankte Patienten in Krankenhäusern behandelt, 57 davon auf einer Intensivstation, 50 davon beatmet, mit stark steigender Tendenz.
So sieht ein beginnender unkontrollierter Anstieg aus.
Man muss weiterhin wissen, dass uns die Erkrankung immer rund 14 Tage voraus ist. Dies liegt daran, dass von der Ansteckung bis zur Entwicklung der Krankheit einige Zeit vergeht (Inkubationszeit meistens ca. 5 Tage, selten bis zu 14 Tagen). Dies ist aber nicht das einzige Problem. Nach Ausbruch der Erkrankung dauert es weitere 7-10 Tage, bis sich entscheidet, ob es bei einem milden Verlauf verbleibt und die Erkrankung abheilt, oder ob die Patienten intensivmedizinisch betreut werden müssen. D.h. an den Krankenhausbetten kommt der Ausbruch erst mit einer erheblichen Zeitverzögerung an.
In einer solchen Situation muss man sich als Regierung fragen: Was unternehme ich zu welchem Zeitpunkt? Wie kann ich Sozialkontakte deutlich reduzieren, um die Pandemie effektiv zu bekämpfen, ohne Gesellschaft und Wirtschaft maximal zu schädigen?
Basierend auf diesen Überlegungen hat sich die Bundesregierung, im Schulterschluss mit allen Landesregierungen, entschieden, den Bereich Freizeit ( Gastronomie, Sport, Kultur, Tourismus) einzuschränken, um die Bereiche Arbeit (Unternehmen, Industrie, Verwaltung, Einzelhandel) und Ausbildung (Kitas, Schulen, Universitäten) unangetastet lassen zu können.
Nur mit dieser kompletten Schließung des Bereichs „Freizeit“ erreichen wir eine nennenswerte Reduzierung der sozialen Kontakte. Eine Reduzierung, die eine realistische Chance bietet, den rasanten Anstieg der Infektionszahlen einzudämmen.
Ich bin mir bewusst, dass diese Entscheidung Einrichtungen trifft z.B. Gastronomien und Fitnessstudios, die keine Fehler gemacht haben und die keine Infektionsketten ausgelöst haben, die mit guten Hygienekonzepten überzeugt haben und sich jetzt zu Unrecht bestraft fühlen. Ihnen gilt zuallererst unser Dank. Dank für die bisher geleistete vorbildliche Arbeit in der Pandemiebekämpfung, verbunden mit der Bitte, diese Hygienekonzepte ab Dezember wieder genauso umzusetzen. Die Pandemie wird dann nicht vorbei sein.
Diese Einrichtungen tragen für uns alle die Hauptlast der Pandemiebekämpfung. Ich halte es daher auch für absolut richtig, dass diese Einrichtungen und Betriebe großzügig entschädigt werden. Eine Erstattung in Höhe von 75% des Umsatzes(!) aus dem November letzten Jahres ist eine Regelung, die den betroffenen Betrieben ermöglicht, den erneuten Lockdown zu überstehen.
Insgesamt muss man sagen, dass die Maßnahmen - so hart sie auch auf den ein oder anderen Bürger wirken mögen - im Vergleich mit unseren Nachbarstaaten noch als zurückhaltend zu bezeichnen sind. Sie sind ausgewogen und verhältnismäßig. Sie folgen der Devise: Soviel Einschränkung wie nötig – soviel Freiheit wie möglich.
Ich werde in den nächsten Tagen und Wochen versuchen, einige der häufigsten Fragen zu beantworten. Viele dieser Fragen beziehen sich auf immer wieder in den Raum gestellte Behauptungen, die entweder falsch sind oder aus dem Zusammenhang gerissen wurden.
 
 
Behauptung Nummer 1 : Die durch den Coronavirus hervorgerufene Erkrankung COVID-19 hat nicht zu einer erhöhten Sterblichkeit in der Bevölkerung geführt?
Diese Behauptung ist nachweislich falsch. COVID-19 hat im Vergleich zu den Vorjahren zu einem deutlichen Anstieg der Sterblichkeit der Bevölkerung geführt. Die Daten des Euromomo-registers aus 23 europäischen Ländern zeigen dies deutlich. (https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps) Über alle Alterskohorten hinweg hat COVID-19 in der ersten Frühjahrswelle zu einer deutlichen Übersterblichkeit geführt, auch im Vergleich zu den Grippewellen der vorhergehenden Jahre. Verschont blieb nur die Alterskohorte der 0-14 Jährigen. In dieser Gruppe ist kein Unterschied im Vergleich zu den Vorjahren zu erkennen. Dies ist das einzige „Sympathische“ an diesem Virus. Es lässt die Kleinsten weitgehend in Ruhe.
Deutschland, für sich allein betrachtet, zeigt im Vergleich zu den Vorjahren keine COVID-19-bedingte Übersterblichkeit im Frühjahr 2020. Dies zeigt, dass Deutschland die Krise bisher deutlich besser gemeistert hat und meistert als viele andere Länder. Überall dort, wo man auch nur kurzzeitig die Kontrolle über die Pandemie verloren hatte, ist ein deutlicher, rapider Anstieg der Sterbezahlen zu verzeichnen.
(Graphs showing the pooled weekly total number of deaths in the data-providing EuroMOMO partner countries from 2016 onwards, all ages and by age groups.)
Die aktuelle 7-Tages-Tabelle der WHO zeigt, dass wir momentan im internationalen Vergleich gute Werte in Deutschland haben. Es liegt an uns, dass das auch so bleibt.
Deshalb: Bitte bleibt vorsichtig, bitte haltet Euch an die Regeln: 1,5 Meter Abstand, Maske tragen, Hände regelmäßig waschen, Kontakte reduzieren und regelmäßig lüften.
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Quelle: WHO-Graphik, Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen (gelb: niedrige Zahl an Neuinfektionen, rot: hohe Anzahl an Neuinfektionen)
Deshalb ist seit 00:00 Uhr eine neue Allgemeinverfügung in Kraft getreten. Da die Analyse gezeigt hat, dass im Wesentlichen private Feierlichkeiten hierfür verantwortlich sind, werden diese nun auch soweit wie möglich reguliert.
Deshalb lauten die wesentlichen Beschlüsse der gestrigen Task Force in Zweibrücken:
 
- Private Veranstaltungen in öffentlichen Räumen werden auf 20 Personen begrenzt.
- Dringender Appell an die Bürger, Feiern im privaten Bereich auf 10 Personen zu beschränken und dabei die AHA-Regeln einzuhalten.
 
Diese Lage wird jeden Tag neu bewertet werden, weitere Maßnahmen sind möglich.
Ich halte diese zurückhaltende Vorgehensweise, was einschränkende Maßnahmen angeht, für absolut zielführend und möchte noch einmal daran erinnern, dass nach unserer Werteordnung immer eine Abwägung erforderlich ist: Nach den Prinzipien unseres Grundgesetzes geht es nicht um maximalen Infektionsschutz, sondern um einen möglichst guten Infektionsschutz bei gleichzeitiger Schonung anderer Rechtsgüter, wie etwa dem Recht der Kinder, zur Schule zu gehen und anderen Freiheitsrechten.
Heißt: Soviel Freiheit wie möglich, soviel Einschränkung wie nötig.
Es bleibt bei dem Appell:
Bitte bleibt vorsichtig, bitte haltet Euch an die Regeln: 1,5 Meter Abstand, Maske tragen, Hände regelmäßig waschen, Kontakte reduzieren und regelmäßig lüften.
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