Stellungnahme zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes
der Bundestagsabgeordneten Anita Schäfer,
der Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages Dr. Susanne Ganster, Dr. Christoph Gensch und
Thomas Weiner,
des Oberbürgermeisters der Stadt Pirmasens, Dr. Bernhard Matheis, des Bürgermeisters der Stadt
Zweibrücken, Rolf Franzen, und
des Landrates des Landkreises Südwestpfalz, Hans Jörg Duppré


Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister Dobrindt,
sehr geehrte Damen und Herren,


vor vierzig Jahren wurde aus verkehrstechnischen und Verkehrssicherheitsgründen die grundsätzliche
Entscheidung getroffen, eine überregionale, vierstreifige und leistungs- fähige
West-Ost-Straßenanbindung im Süden von Rheinland-Pfalz einzurichten, die als Infrastrukturachse das
Saarland, die Städte Zweibrücken, Pirmasens und den Landkreis Südwestpfalz an die Rheinschiene
anbindet und gleichzeitig die Südverkehre der Bene- lux-Staaten in Richtung der Rheinschiene
aufnimmt.

Nach langen Diskussionen wurde auf den Bau der A 8 zum Lückenschluss zwischen Zweibrücken und
Karlsruhe als Autobahnausbau verzichtet. Als Kompromiss – auch mit den   Umweltverbänden   –  
einigten   sich   alle   Beteiligten   auf   den   durchgehend vierstreifigen Ausbau der B 10,
statt in einem Autobahnvollausbau mit einem Regel- querschnitt von 31 Metern in einer erheblichen
Reduzierung auf einen Regeldurch- schnitt von 26 Metern (vierstreifig mit Seitenstreifen).

Trotz des damaligen Konsenses und der Tatsache, dass sowohl im Raum Zweibrücken als auch im Raum
Pirmasens erhebliche Baumaßnahmen für diesen vierstreifigen Aus- bau bereits realisiert wurden, gab
es Anfang der 2000er Jahre erheblichen Widerstand gegen einen durchgehenden vierstreifigen Ausbau
der B 10, auch im Bereich der Süd- pfalz zwischen Annweiler und Landau.

In zwei von der rheinland-pfälzischen Landesregierung initiierten sogenannten Mediati- onsverfahren
sollte nach alternativen Lösungen für einen durchgängig vierstreifigen Ausbau der B 10 und einem
Konsens mit den Anliegern in diesem Bereich (Annweiler bis Landau) gesucht werden.

In beiden Mediationsverfahren wurden zu allen relevanten Themen des Ausbaus der B 10 auch Gutachten
eingeholt bzw. Gutachter angehört. Von diesen Gutachten wurden Sie über den Landesbetrieb Mobilität
des Landes Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit dessen Beurteilung der Notwendigkeit des
vierstreifigen B 10-Ausbaus in Kenntnis gesetzt. Wir nehmen darauf ausdrücklich Bezug.

Alle Gutachten kommen zu dem Schluss, dass es auf der Grundlage der langjährig ge- messenen
Verkehrszahlen, der überregionalen Funktionsbedeutung der Straße auch für europäische Verkehre, der
Anbindung des Wirtschaftraumes Saarland/Südwestpfalz

an die südliche Rheinschiene, der Verkehrssicherheit aufgrund der wechselnden Zwei-, Drei- und
Vierstreifigkeit mit deutlich erhöhter Unfallhistorie, mithin der Flüssigkeit und Sicherheit des
Verkehrs zu einem vierstreifigen Ausbau der B 10 keine Alternativen gibt.

Die von der Landesregierung und Teilen von Umweltverbänden alternativ ins Gespräch gebrachten
„intelligenten Verkehrsleitsysteme“ und Transitsperrungen sind weder volkswirtschaftlich, technisch
noch rechtlich umsetzbar. Der Ausschluss von nach Süd- deutschland orientierten Transitverkehren
würde für diese einen Umweg von rund 85
Kilometern bedeuten und erhebliche zusätzliche Verkehre auf die Bundesautobahn 6 bringen.

Für die im Strukturwandel begriffene Region Südwestpfalz und für alle Unternehmen der Westpfalz ist
der weitere vierstreifige und durchgängige Ausbau der B 10 von er- heblicher struktureller
Bedeutung. Das belegen mehrfache Umfragen der IHK Pfalz ganz deutlich. Die Menschen der Region
haben bereits im Jahr 2000 mit 37.000 Unter- schriften eine Resolution zum durchgehenden
vierstreifigen Ausbau der B 10 unter- stützt. Mittlerweile haben sich zwei Bürgerinitiativen
gegründet, die mehr als 7.000 Mit- glieder haben und sich für einen vierstreifigen Ausbau
einsetzen.

Auch alle fachlichen Daten, die vom Landesbetrieb Mobilität des Landes Rheinland- Pfalz erhoben und
beständig aktualisiert worden sind, weisen aufgrund der hohen Ver- kehrsbelastung und der Bedeutung
als wichtige Verkehrsachse die Notwendigkeit eines weiteren vierstreifigen Ausbaus der B 10 nach.

Bei einem Gespräch mit Staatssekretär Andreas Scheuer am 17. Mai 2013, an dem auch die
Südwestpfälzer Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer und das Mitglied im Verkehrsausschuss Patrick
Schnieder sowie der Landtagsabgeordnete Thomas Weiner teilnahmen, wurde im Rahmen einer
Videokonferenz von der Fachabteilung des Bun- desverkehrsministeriums in Bonn die
Ausbaunotwendigkeit aus dortiger Sicht bestätigt.

Staatssekretär Scheuer hatte in dem Gespräch damals in Aussicht gestellt, aufgrund dieser
fachlichen Wertung nach Überprüfung der aktualisierten Zahlen den weiteren vierstreifigen B
10-Ausbau auch ohne Antrag des Landes Rheinland-Pfalz in den vor- dringlichen bzw. weiteren Bedarf
mit Planungsrecht des Bundesverkehrswegeplans einzustufen und gegebenenfalls eine Weisung an das
Land für weitere Planungen zu erteilen. Im aktuellen Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes wurde
dies umgesetzt.



Sehr geehrter Herr Verkehrsminister Dobrindt, sehr geehrten Damen und Herren,


die Menschen unserer Region und wir als politische Mandatsträger setzen große Hoff- nungen in Sie,
Ihr Ministerium und den Bundestag, wie im Entwurf vorgesehen den wei- teren durchgehend
vierstreifigen Ausbau der B 10 aufgrund einer fachlichen, vorbe- haltslosen und ideologiefreien
Bewertung endgültig im neuen Bundesverkehrswegeplan zu verankern, die erforderlichen Mittel
bereitzustellen und für die im Rahmen der Auf- tragsverwaltung vorgesehene Umsetzung durch das Land
Rheinland-Pfalz zu sorgen.

 

Mit freundlichen Grüßen